Gesellschafts­optimierung

Unternehmensgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, GbR, eG, stille Gesellschaften) unterlegen nicht nur im Zivil- und Handelsrecht unterschiedlichen Regularien.
Steuerrechtliche Vergünstigungen oder Befreiungen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft lassen sich nur mit bestimmten Gesellschaftsformen realisieren.

Die Steuerbelastung, insbesondere die Umsatzsteuer zu optimieren ist durch Unternehmensabspaltung oder durch Neugründung von Gesellschaften erst möglich.

Durch Auslagerung von Vermögensteilen auf Nießbrauch-Gesellschaften im Familienverband kannst Du Vorsorge für die nächste Generation treffen und gleichzeitig Schenkungs- oder Erbschaftsteuer senken.

Die Stille Gesellschaft (ob typisch oder atypisch) kannst Du sinnvoll einsetzen, um einerseits Steuern zu optimieren, ohne dabei nach außen in Erscheinung zu treten.

Mit Kommanditgesellschaften (KG) kannst Du Tierhaltungskooperationen gründen, mit denen überschüssige Vieheinheiten bei geringem Unternehmerrisiko genutzt werden.

Um hier alle Alternativen zu vergleichen

muss gerechnet werden, welche die günstigste und gleichfalls die optimale Gesellschaftsform ist, damit alle beteiligten Gesellschafter davon profitieren.
Entscheidend ist, dass Sie bei all den Möglichkeiten auch den Überblick behalten. Denn schließlich muss all das, was am „grünen Tisch“ von Ihnen geplant wird auch praktiziert werden können.
Wir wissen, was machbar ist und was nicht.
Frage uns!